Fluchttürsysteme

Ab 01.04.2003 sind die beiden Normen der Fluchttürverschlüsse DIN EN 179 „Notausgangsverschlüsse mit Drücker“ und DIN EN 1125 „Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange“ als europäische Normen eingeführt. Sie können als Fluchttürverschlüsse verwendet werden und gelten als gleichwertig zu den bekannten „Panikschlössern“. Eine gesetzliche Verpflichtung, diese ausschließlich zu verwenden, gibt es in Deutschland nicht (siehe: Bauregelliste A, Ausgabe 2011/1- Teil 1, lfd. Nr. 6.22/6.23).

Die für ein Fluchttürsystem eingesetzten Beschläge müssen als komplette Einheit (Schloss, Beschlag und Zubehör) geprüft sein und mit einem CE-Zeichen in den Verkehr gebracht werden. Der Verarbeiter hat die Pflicht, mit Hilfe der Konformitätszertifikate der Schlosshersteller die Kompatibilität der Schloss-Sets, Beschläge und Zubehör zu prüfen.

Entsprechende Schloss-Sets mit den passenden Beschlägen und Zubehör können den Hueck-Katalogen entnommen werden.